Aufnahmekriterien
(2009)
Die Kindertageseinrichtung St. Margareta ist eine
Einrichtung in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde
St. Benedikt. Grundlage der pädagogischen Arbeit
ist der christliche Glaube. Im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben gelten folgende Aufnahmekriterien:
Kindertageseinrichtung und
für die Tagesstättengruppe
- Die Eltern gehören einer Religionsgemeinschaft
an.
- Das Kind hat seinen Wohn- bzw. Lebensmittelpunkt
im Einzugsbereich der Pfarrgemeinde. Der Vergabeausschuss
für die Kita-Plätze kann in begründeten
Sonderfällen Ausnahmeentscheidungen treffen.
- Die Reihenfolge der Aufnahme ist abhängig
vom Geburtstag (Tag, Monat, Jahr) des Kindes.
- Geschwisterkinder werden bei der Vergabe der Plätze
besonders bedacht. Bevorzugt aufgenommen werden
Geschwisterkinder, deren Geschwister zeitgleich
die Kita besuchen.
- Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder
werden in unserer Einrichtung bevorzugt berücksichtigt.
- Die soziale Situation der Familie wird aufmerksam
beachtet und berücksichtigt.
Zusätzliche Aufnahmekriterien
für die Übermittag- bzw. Blockbetreuung:
- Ausschlaggebend ist die familiäre Situation.
- Die Notwendigkeit der Betreuungsform muss erkennbar
und nachweisbar sein.
- Die ganztägige Betreuungsform ist erforderlich
bei der Unterstützung zur Erreichung der Schulfähigkeit
(z.B. im Bereich Sprache).
Zusätzliche Aufnahmekriterien
für die U 3 - Betreuung:
- Kinder, die zwischen dem 01.11.2006 und dem 31.07.2007
geboren sind.
- Ausschlaggebend ist die familiäre Situation.
- Der nachweisliche (Wieder-) Eintritt der Erziehungsberechtigten
ins Arbeitsleben.
- Bevorzugt aufgenommen werden Geschwisterkinder,
deren Geschwister zeitgleich die Kita besuchen.
Diese Kriterien werden im Rat der Kindertageseinrichtung
jährlich neu überprüft und verabschiedet. |