Aufnahmekriterien (2009)

Die Kindertageseinrichtung St. Margareta ist eine Einrichtung in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde St. Benedikt. Grundlage der pädagogischen Arbeit ist der christliche Glaube. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gelten folgende Aufnahmekriterien:

Kindertageseinrichtung und für die Tagesstättengruppe

  • Die Eltern gehören einer Religionsgemeinschaft an.
  • Das Kind hat seinen Wohn- bzw. Lebensmittelpunkt im Einzugsbereich der Pfarrgemeinde. Der Vergabeausschuss für die Kita-Plätze kann in begründeten Sonderfällen Ausnahmeentscheidungen treffen.
  • Die Reihenfolge der Aufnahme ist abhängig vom Geburtstag (Tag, Monat, Jahr) des Kindes.
  • Geschwisterkinder werden bei der Vergabe der Plätze besonders bedacht. Bevorzugt aufgenommen werden Geschwisterkinder, deren Geschwister zeitgleich die Kita besuchen.
  • Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder werden in unserer Einrichtung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die soziale Situation der Familie wird aufmerksam beachtet und berücksichtigt.

Zusätzliche Aufnahmekriterien für die Übermittag- bzw. Blockbetreuung:

  • Ausschlaggebend ist die familiäre Situation.
  • Die Notwendigkeit der Betreuungsform muss erkennbar und nachweisbar sein.
  • Die ganztägige Betreuungsform ist erforderlich bei der Unterstützung zur Erreichung der Schulfähigkeit (z.B. im Bereich Sprache).

Zusätzliche Aufnahmekriterien für die U 3 - Betreuung:

  • Kinder, die zwischen dem 01.11.2006 und dem 31.07.2007 geboren sind.
  • Ausschlaggebend ist die familiäre Situation.
  • Der nachweisliche (Wieder-) Eintritt der Erziehungsberechtigten ins Arbeitsleben.
  • Bevorzugt aufgenommen werden Geschwisterkinder, deren Geschwister zeitgleich die Kita besuchen.

Diese Kriterien werden im Rat der Kindertageseinrichtung jährlich neu überprüft und verabschiedet.